Pflegegarde im Überblick

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad ist nicht endgültig. Eine neue Antragstellung auf eine höhere Eingruppierung ist bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes jederzeit möglich:

Pflegegrade 1
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte

Pflegegrade 2
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte

Pflegegrade 3
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte

Pflegegrade 4
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte

Pflegegrade 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
ab 90